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Neu ab 2023

Die Bundesregierung hat beschlossen, den sogenannten Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen zum 1. Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Singles und von 1.601 auf 2.000 Euro für zusammenveranlagte Eheleute zu erhöhen. Das heißt, künftig bleiben für Sie unterm Strich mehr Erträge wie Zinsen oder Dividenden steuerfrei. Haben Sie bereits einen Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag bei Ihrem Kreditinstitut gestellt, werden alle Sparkassen oder Banken die Höhe des bei Ihnen gestellten Freistellungsauftrages automatisch um 24,844 % erhöhen. Sie brauchen nichts weiter veranlassen.

Beispiel: Bisheriger Freibetrag von 801 Euro wird auf 1.000 Euro automatisch erhöht. Ein Freibetrag von 500 Euro wird automatisch auf 624 Euro (gerundet) angepasst.

Sie können die Höhe des Sparerpauschbetrags ab dem 1. Januar 2023 aber auch anders aufteilen und Ihre Freistellungsaufträge entsprechend anpassen.

  • Pro Jahr bis zu 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Eheleute und eingetragene Lebenspartner­innen und Lebens­partner) steuerfreie Kapitalerträge
  • Der Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden
  • Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern – oder ihn einfach weiterlaufen lassen
  • Es werden nur Steuern auf Erträge aus Kapital­vermögen ans Finanzamt abgeführt, die über Ihren Freibetrag hinausgehen
  • Sie sparen wertvolle Zeit bei der Steuererklärung, wenn Sie Ihre Freibeträge gleich in Anspruch nehmen

25 Prozent Abgeltungsteuer

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.

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