Die Bundesregierung hat beschlossen, den sogenannten Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen zum 1. Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Singles und von 1.601 auf 2.000 Euro für zusammenveranlagte Eheleute zu erhöhen. Das heißt, künftig bleiben für Sie unterm Strich mehr Erträge wie Zinsen oder Dividenden steuerfrei. Haben Sie bereits einen Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag bei Ihrem Kreditinstitut gestellt, werden alle Sparkassen oder Banken die Höhe des bei Ihnen gestellten Freistellungsauftrages automatisch um 24,844 % erhöhen. Sie brauchen nichts weiter veranlassen. Beispiel: Bisheriger Freibetrag von 801 Euro wird auf 1.000 Euro automatisch erhöht. Ein Freibetrag von 500 Euro wird automatisch auf 624 Euro (gerundet) angepasst. Sie können die Höhe des Sparerpauschbetrags ab dem 1. Januar 2023 aber auch anders aufteilen und Ihre Freistellungsaufträge entsprechend anpassen.
Auch beim Arbeitnehmerpauschbetrag – besser bekannt als Werbungskostenpauschale – gibt es eine leichte Verbesserung: Ab 2023 erhöht sich dieser von 1.200 Euro auf 1.230 Euro. Menschen mit volljährigen Kindern in der Ausbildung profitieren von der Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags, der im kommenden Jahr von 924 Euro auf 1.200 Euro angehoben wird.
Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale wird ab 2023 entfristet und von bislang fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben. Sie können diese künftig für bis zu 210 Tage statt bisher 120 Tage, die Sie zu Hause gearbeitet haben, in Anspruch nehmen. Der Höchstbetrag, den Sie so steuerlich geltend machen können, steigt demnach auf 1.260 Euro.
Verbessert werden auch die Regelungen zum Arbeitszimmer. Menschen, die kein separates Arbeitszimmer zu Hause haben, können den Steuerabzug in Zukunft ebenfalls nutzen – unabhängig davon, ob ein anderer Arbeitsplatz, etwa im Firmenbüro, existiert.
Ab 2023 steigt das Einkommen, bis zu dem Sie keine Steuer zahlen müssen, um 561 Euro auf 10.908 Euro. Ab 2024 sogar um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro. Erst wenn Sie mit Ihrem Jahresgehalt über diesem Betrag liegen, fällt für Sie Einkommensteuer an. Die Bundesregierung will damit die Effekte der kalten Progression abbauen.
Die Regelsätze für das Bürgergeld* ändern sich zum 1.1.2024. So erhalten zum Beispiel alleinstehende Erwachsene ab Januar 563 Euro im Monat, das sind 61 Euro mehr als zuvor.
Ebenso erhöhen sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.
*Stand: 11. Dezember 2023
Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet vom 6. bis 9. Juni 2024 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Hintergründe zur Wahl können Sie auf den Seiten der EU lesen.
Die olympischen Sommerspiele werden vom 26. Juli bis zum 11. August 2024 in der französischen Hauptstadt Paris stattfinden. Damit werden die Olympischen Spiele zum insgesamt sechsten Mal in Frankreich ausgetragen. Bisher haben sich aus insgesamt 35 Nationen Athleten für die Teilnahme qualifiziert. Insgesamt werden über 10.000 Athleten in 32 Sportarten antreten.
Vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 findet die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland statt. Es haben sich insgesamt 24 Mannschaften für die Teilnahme qualifiziert. Die Spiele werden an 10 verschiedenen Standorten des Landes ausgetragen, das Finale findet dann am 14. Juli im Olympiastadion in Berlin statt.
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