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Unserer Kombiprodukt im Überblick

Sie kombinieren Sicherheit mit Rendite. Der Anlagebetrag (mindestens 2.000 Euro)
wird dazu in zwei gleich große Teilbeträge aufgeteilt:

50% Sparkassenbrief mit festem Zinssatz in Höhe von 2,25%* p. a. für die gesamte Laufzeit.

50% Investmentfonds der Deka Bank mit mindestens 3,00% Ausgabeaufschlag oder Kapitalanlageprodukte der Versicherungskammer Bayern. 

 

* Stand 18.11.2024

Unser aktuelles Angebot ist für eine Vielzahl an Anlagemotiven geeignet – sei es für den Einstieg in die Geldanlage oder für die Ergänzung eines breit gestreuten Vermögens. Die Kombination aus zinssicherem Sparkassenbrief und ausgewählten Deka-Investmentprodukten bzw. Kapitalanlageprodukten der Versicherungskammer Bayern, bietet Ihnen Zins- und Laufzeitsicherheit für eine Hälfte der Anlage - in Verbindung mit den Chancen und Risiken der Kapitalmärkte für die zweite Hälfe Ihres angelegten Kapitals.

Angebot gültig ab dem 18.11.2024 (solange Kontingent verfügbar). Mindestanlagebetrag 2.000,– Euro (50% des Anlagebetrages in einen Sparkassenbrief, 50% des Anlagebetrages in ausgewählte Deka Investmentfonds) oder ausgewählte Anlageprodukte der Versicherungskammer Bayern. Deka Investmentfonds sind nicht festverzinst. Der Sparkassenbrief und der Fondsanteil der DekaBank bzw. der Versicherungskammer Bayern sind grundsätzlich separat erwerbbar. Dabei ist zu beachten, dass der Zinssatz für den Sparkassenbrief bei einem separaten Erwerb geringer ausfallen kann, als wenn Sie ihn in Kombination mit dem Fondsanteil der DekaBank oder Versicherungskammer Bayern erwerben. Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbe­zwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investment­fonds sind die jeweiligen PRIIP-KIDs (Basisinformationsblätter), die jeweiligen Verkaufs­prospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Giro­zentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlage­entscheidung treffen. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechts­durchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement 
Die Verwaltungs­gesellschaft des Investment­fonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu wider­rufen.

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