3-D Secure für Ihre Sparkassen-Cards freischalten

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Gemeinschaftskonten & Firmenkunden


Was ist für die Nutzung von 3-D Secure im E-Commerce als Inhaberin oder Inhaber eines Gemeinschaftskontos zu beachten?

Eine erfolgreiche Registrierung für 3-D Secure in Verbindung mit der S-pushTAN-App kann bereits mit der Zustimmung der Bedingungen durch die Mitkontoinhaberin oder den Mitkontoinhaber erfolgen, die Karteninhaberin oder der Karteninhaber ist. Die Nutzung von 3-D Secure in Verbindung mit der S-pushTAN-App beim Einkauf im Internet ist somit schon mit der eigenen Zustimmung möglich.
Hinweis: Die Zustimmung aller weiteren Mitkontoinhaberinnen und Mitkontoinhaber ist dennoch gewünscht.

Ist die Nutzung von 3-D Secure im E-Commerce auch für Firmenkund:innen möglich?

Teilweise. Ist die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber eine natürliche Person mit einem gewerblichen Konto, so funktioniert die Freischaltung von 3-D Secure über die beschriebenen Wege auf dieser Website. Liegt aber ein Konto für eine Gesellschaft (wie einer BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnerschaft, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), KG, AG etc.) vor, so ist es derzeit aus rechtlichen Gründen für die juristischen Personen nicht möglich die Karte für das 3-D Secure-Verfahren freizuschalten. Die Anpassung dessen befindet sich in der Planung.

Bevollmächtigte & Minderjährige


Kann ich die Registrierung auch als bevollmächtigte Person durchführen?

Nein. Bevollmächtigte Personen können aufgrund von rechtlichen Vorgaben noch keine 3-D Secure-Registrierung durchführen. Eine Zustimmung kann rechtsicher nur durch die Vertragsinhaber:innen erfolgen, welche eben die Kontoinhaber:innen sind. Die Anpassung dessen befindet sich in der Planung.

Haben minderjährige Kund:innen auch die Möglichkeit mit dem 3-D Secure-Verfahren im Internet einzukaufen?

Ja, haben sie. Mit der Zustimmung durch die gesetzliche Vertretung kann die Karte des minderjährigen Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin für 3-D Secure in Verbindung mit der S-pushTAN-App freigeschaltet werden. 
Wichtiger Hinweis: Die Zustimmung kann ausschließlich vor Ort bei entsprechender Sparkasse erfolgen.

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