Eine erfolgreiche Registrierung für 3-D Secure in Verbindung mit der S-pushTAN-App kann bereits mit der Zustimmung der Bedingungen durch die Mitkontoinhaberin oder den Mitkontoinhaber erfolgen, die Karteninhaberin oder der Karteninhaber ist. Die Nutzung von 3-D Secure in Verbindung mit der S-pushTAN-App beim Einkauf im Internet ist somit schon mit der eigenen Zustimmung möglich.
Hinweis: Die Zustimmung aller weiteren Mitkontoinhaberinnen und Mitkontoinhaber ist dennoch gewünscht.
Teilweise. Ist die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber eine natürliche Person mit einem gewerblichen Konto, so funktioniert die Freischaltung von 3-D Secure über die beschriebenen Wege auf dieser Website. Liegt aber ein Konto für eine Gesellschaft (wie einer BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnerschaft, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), KG, AG etc.) vor, so ist es derzeit aus rechtlichen Gründen für die juristischen Personen nicht möglich die Karte für das 3-D Secure-Verfahren freizuschalten. Die Anpassung dessen befindet sich in der Planung.
Nein. Bevollmächtigte Personen können aufgrund von rechtlichen Vorgaben noch keine 3-D Secure-Registrierung durchführen. Eine Zustimmung kann rechtsicher nur durch die Vertragsinhaber:innen erfolgen, welche eben die Kontoinhaber:innen sind. Die Anpassung dessen befindet sich in der Planung.
Ja, haben sie. Mit der Zustimmung durch die gesetzliche Vertretung kann die Karte des minderjährigen Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin für 3-D Secure in Verbindung mit der S-pushTAN-App freigeschaltet werden.
Wichtiger Hinweis: Die Zustimmung kann ausschließlich vor Ort bei entsprechender Sparkasse erfolgen.
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